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Archiv: Juli 2005

21. Juli 2005
Überarbeitung unserer Website
Kategorie: Meilensteine
Struktur und Layout von www.chromos.at wurden heute in leicht überarbeiteter Form online gestellt. Einige Bereiche, die sich nicht wie erwartet entwickelt haben, wurden dabei entfernt, andere Menüpunkte neu eingeführt. Wie üblich warten viele Texte auf eine weitere Bearbeitung und mancher Menüpunkt auf passende Inhalte. Durch die erweiterte Struktur und die Einführung einer zweiten Navigationsebene auf manchen Seiten ist der Weg frei für weitere Inhalte.
 
04. Juli 2005
"Anti-Werbung" auf der Firmen-Homepage
Kategorie: Online Marketing

Unter diesem Titel läuft eine Meldung im Newsticker von heise.de. Laut einer Untersuchung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums nutzen kleinere Unternehmen das Web nur unzureichend als zusätzlichen Vertriebskanal.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61357

Haben Sie sich Ihre Firmenhomepage in den letzten Monaten einmal richtig angeschaut?
Wenn Sie dabei ein seltsames Gefühl in der Magengegend geplagt hat, kontaktieren Sie uns einfach jetzt gleich!

 
01. Juli 2005
Mediengesetz neu: Auswirkungen auf Websites von Unternehmen
Kategorie: Online Marketing

Mit heutigem Tag tritt das "Mediengesetz neu" in Kraft. Die Novelle des Mediengesetzes wurde am 12. Mai verabschiedet und erweitert die Bestimmungen des Gesetzes auf das Internet und andere elektronische Medien wie E-Mail-Newsletter. Damit kann man als Betreiber einer Website unter bestimmten Voraussetzungen etwa verpflichtet werden, Gegendarstellungen zu veröffentlichen etc.

Angaben bei herkömmlichen Unternehmens-Websites
Websites von Unternehmen, die der Präsentation der von Dienstleistungen und Produkten dienen, mussten schon bisher den Informationspflichten laut E-Commerce-Gesetz genügen (Impressum). Das Mediengesetz fügt den Informationen, die in diesem Fall verpflichtend angezeigt werden müssen, den "Unternehmensgegenstand" hinzu.

Die weiteren vom Mediengesetz geforderten Daten wie Beteiligungsverhältnisse und grundlegende Richtung, sind nur von den "die öffentliche Meinung beeinflussenden" Medieninhabern anzugeben. Wie das im Fall eines z.B. von einer Privatperson betriebenen politischen Weblogs aussehen soll und wie die Beeinflussung der öffentlichen Meinung bestimmt wird, bleibt anzuwarten.

Notwendige Angaben bei E-Mail-Newslettern
Bei der Versendung von E-Mail-Newslettern müssen die Angaben zum Versender direkt im Newsletter eingebunden werden. Ein Link auf die Homepage reicht nicht aus! Im Newsletter sind folgende Angaben zu machen:

  • Name/Firma des Medieninhabers. Medieninhaber ist die Firma oder Person, die für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich ist
  • Die vollständige Anschrift des Medieninhabers
  • Name und Firma des Herausgebers. Oft ident mit dem Medieninhaber bzw. dessen Arbeitgeber
  • Vollständige Anschrift des Herausgebers

Wenn Sie als Absender des Firmen-Newsletters diesen mit Ihrem Namen, dem Firmennamen und vollständigen Kontaktdaten unterzeichnen und keine meinungsbeeinflussenden Inhalte übermitteln (Werbung zählt interessanterweise nicht als meinungsbeeinflussend!), ist damit dem Gesetz Genüge getan.

Problemzonen
Schwierig wird es vor allem da, wo sich bisher Privatsphäre und Anonymität erleichternd auf die freie Meinungsäußerung ausgewirkt haben. Subjektive Weblogs, "private" Diskussionsforen etc. müssen plötzlich mit einem Impressum versehen werden und jede (auch private) Website unterliegt der Offenlegungspflicht und muss damit Name und Ort des Inhabers zum Abruf bereit halten.

Empfehlungen für Unternehmens-Websites und Newsletter

  • Impressum laut E-Commerce-Gesetz vervollständigen
  • Unternehmensgegenstand ins Impressum aufnehmen
  • Bei Newslettern komplette Angaben zum Name und Anschrift des Absenders hinzufügen. Ein Link reicht nicht aus!

Links:
http://internet4jurists.at/news/aktuell64.htm
http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=377674&StID=192639
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=267696



 

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